Forum "Ahnensuche Mitteldeutschland" Forum zu den Mailinglisten www.ahnensuche-thueringen.de, www.ahnensuche-sachsen.de, www.ahnensuche-vogtland.de
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Peter Hofmann Sehr aktives Mitglied


Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 29.01.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Leingarten
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Verfasst am: 16.09.2006, 12:30 Titel: Auskünfte bei der WASt in Berlin |
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Auf der Suche nach meinen Vorfahren habe ich schon einige Male die WASt in Berlin angeschrieben. Nach einer langen Wartezeit habe ich auch immer eine Auskunft erhalten.
Nun wollte ich Informationen über meinen Großonkel, der im Frühjahr 1945 an der damaligen Ostfront gefallen ist. Plötzlich bekomme ich ein Schreiben mit dem Hinweis, dass
" ... aus Anlass von Einzelfällen ab sofort eine restriktive Auslegung des § 6 (Datenübermittlungsbefugnis an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs) der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der WASt von 29.03.1994, die vom Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin angeordnet worden ist.
Danach muss der Betroffene bzw. wenn er verstorben ist, der nächste Angehörige seine Einwilligung zur Auskunft erteilen."
Darauf habe ich bei der WAST angerufen. Ich argumentierte, dass die Schutzwürdigen Belage des Betroffenen nach §6 nicht mehr beeinträchtigt werden, da diese Belange ja nur zehn Jahre nach dem Todesdatum in Frage kommen. Mein Großonkel ist ja nun schon seit 61 Jahre verstorben.
Leider pocht der Mitarbeiter auf eine Einwilligung des nächsten Angehörigen.
Wie komme ich nun an diese Einwilligung? Eltern und Geschwister sind seit Jahren verstorben. Ob und wo die Kinder meines Großonkels leben ist mir unbekannt. Das zuständige Standesamt, dass ich angeschrieben haben, hat mir keine Auskunft erteilt. Natürlich wegen den strengen Datenschutzbestimmungen.
Hat nun jemand einen Tipp für mich. Wie soll ich mich nun verhalten.
Peter |
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Frank Fuchs ist


Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 511
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Verfasst am: 16.09.2006, 16:41 Titel: |
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Hallo Peter,
ich würde einfach nochmal an die WAST schreiben (das erste Schreiben gar nicht erwähnen) und die Verwandtschaftsverhälnisse offen legen. Dazu schreiben das es niemanden mehr gibt den man zur Person fragen kann, weil alle nächsten Angehörigen schon lange tot sind. |
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Synke Weber Teilnehmendes Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Frankreich
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Verfasst am: 18.09.2006, 10:12 Titel: |
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Hallo Peter,
wie lange nach der Anfrage hast du denn dieses Schreiben bekommen? Ich habe nämlich vor ca. 4 Wochen auch Anfragen zu meinen im Krieg gefallen Großonkeln gestellt - gleiches Problem, Angehörige unbekannt.
Gruss Synke _________________ Gruss Synke |
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Peter Hofmann Sehr aktives Mitglied


Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 29.01.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Leingarten
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Verfasst am: 18.09.2006, 16:30 Titel: |
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Hallo Synke,
vor etwa einen halben Jahr hatte ich die Anfrage bei der WASt gestellt. Nun habe ich sechs Wochen Zeit, um eine entsprechende Einwilligung zu bekommen.
Ich versuche über den Pfarrer in der Heimatgemeinde meines Großonkels die Namen seiner Kinder zu erfahren. Ich hoffe, er ist nicht so streng in Sachen Datenschutz. Dann könnte ich mit diesen Namen über das Telefonbuch etwas erreichen.
Peter |
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Christian Weiser Moderator im Forum

Anmeldungsdatum: 25.01.2005 Beiträge: 169 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 20.09.2006, 11:32 Titel: |
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Moin Peter,
Da fragt man sich wem du mit den Daten deines verstorbenen Großonkels schaden könntest, daß man ganze Gesetzestexte, inkl. der Bediensteten, die diese Texte 'an den Mann bringen', benötigt.
Im Gegensatz dazu fragt z.B. die GEZ ohne weiteres Daten von noch höchst lebendigen Personen pauschal bei Behörden, Ämtern und Institutionen ab.
Interessant ist daß der Angestellte in deinem Fall ein halbes Jahr gebraucht hat dir zu antworten. Die GEZ stellt ihre Gebührenbescheide bereits 3 Wochen nach dem Umzug in die neue Wohnung zu.
Verdrehte Welt!
Grüße
Christian _________________ http://www.christian-weiser.de/ |
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